Offener Brief des VgR an die Bundesministerin der Justiz, Dr. Stefanie Hubig
Sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Dr. Hubig,
mit großem Interesse haben wir vom Verein gegen Rechtsmissbrauch e.V. (VgR) die Berichterstattung über Ihren aktuellen Referentenentwurf zur Reform der Strafverfolgungsentschädigung verfolgt. Sie verkünden als Ministerin darin stolz einen vermeintlichen „Paradigmenwechsel“: Die Erhöhung des Tagessatzes für zu Unrecht Inhaftierte von 75 auf 100 Euro (bzw. 150 Euro ab dem siebten Monat) sowie das Ende der zutiefst zynischen Abzüge für „Kost und Logis“ von immerhin 6 Euro pro Hafttag.
Doch bei genauerer Betrachtung greift diese geplante Reform in der Justiz wieder einmal viel zu kurz. Sie doktert nur an den Justiz-Symptomen herum, lässt die strukturelle und institutionelle Grausamkeit im Umgang mit Justizopfern jedoch völlig unangetastet. Ein paar Euro mehr lindern nicht das Kernproblem eines Rechtsstaates, der unschuldige Bürger verurteilt, bricht, deren Ruf, soziales Leben und die beruflichen Einkünfte zerstört und sich danach mit einem Almosen aus der Verantwortung stiehlt, die beschämend und einem Rechtsstaat nicht würdig ist. Das Leid ist meist nicht annähernd in Worte zu fassen, was schon tausende von unschuldigen Bundesbürgern ertragen mussten, die Opfer einer freien Beweiswürdigung von Richtern wurden, denen das PEBB§Y-System näher liegt als die fachliche und gesetzlich vorgeschriebene Anhörung eines Angeklagten und Sachverhaltsaufklärung. Selbst bei einem Freispruch in der Revisionsinstanz oder in einem fast unmöglich zu führenden und fast unbezahlbaren Wiederaufnahmeverfahren bleiben die betroffenen Menschen schwerstens stigmatisiert, die meist noch viele Jahre lang juristisch um ihre Entschädigungsleistungen kämpfen müssen und daran meist psychisch zerbrechen, wenn nicht auch sterben. Die deutsche Justiz baut lange Bearbeitungszeiträume auf, um juristische Verfahren zeitlich lange zu führen, um die Hürden hoch zu halten und das Opfer auf der Zeitachse zu zermürben.
Der Wert der Freiheit: Ein staatliches Schnäppchen?
Sie als Bundesministerin der Justiz verkaufen 100 Euro staatliche Entschädigungsleistung pro Tag als einen Fortschritt in der Entschädigung eines zerstörten Menschenlebens, was an der Realität von Justizopfern in Deutschland völlig vorbeigeht. Rechnen wir diesen Vorschlag einmal um: Für ein zerstörtes Leben und Ruf, den Verlust des Arbeitsplatzes, der Wohnung oder Haus, irreparable psychische Traumata und vieles andere mehr, bieten Sie einen Stundenlohn von gerade einmal 4,16 Euro pro Tag gerechnet, was weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Das ist einfach inakzeptabel, menschenverachtend und verhöhnt die Opfer der Justiz. Die Freiheit und Menschenwürde sind in Ihrer Rechnung offensichtlich nur ein staatliches Schnäppchen. Die Menschenwürde ist unantastbar und keinesfalls mit so wenig Geld aufzuwiegen oder wiederherzustellen.
Belegte, prominente Fälle der Justizopfer Genditzki, Wörtz, Ballweg, Füllmich und viele andere, die teilweise jahrelang unschuldig in Haft waren, sind keine Einzelfälle, auch wenn das die Justiz immer behauptet. Wir als VgR kennen noch viele andere Fälle, die drastisch aufzeigen, dass der Staat zum Beispiel bei Steuervergehen drakonische Summen einfordert, aber völlig finanzielle Wiedergutmachung versagt, wenn er selbst den schwerstmöglichen Fehler begeht und Unschuldige verurteilt, was heute keine Seltenheit ist. Dass über „ersparte Aufwendungen“ für die unfreiwillige Verpflegung im Gefängnis debattiert werden musste, offenbart die beschämende Geizhals-Mentalität der deutschen Justiz gegenüber ihren Opfern und verhöhnt diese damit. Für dieses Nachtreten gibt es keine Entschuldigung! Unschuldige dürfen nicht verurteilt werden und doch sind dies tausende pro Jahr, ohne juristische Folgen für die Verursacher, die sich auch noch selbst für ihre fragwürdigen Erfolge entsprechend feiern lassen. Wozu nicht der geringste Grund besteht, sind sie doch Ausdruck von Verweigerung des Leistungsgedankens und Übernahme von Verantwortung.
Keine Rentenpunkte: Altersarmut als Erbe des Justizirrtums
Ein besonders skandalöser blinder Fleck Ihrer Reform betrifft die soziale Absicherung. Wer unschuldig im Gefängnis sitzt, kann in dieser Zeit nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Schlimmer noch: Wer im Gefängnis arbeitet – oft unter erheblichem persönlichem Druck für einen Hungerlohn von 2 Euro die Stunde –, erhält für diese Arbeit keinerlei Rentenpunkte oder Arbeitslosenversicherung, da der Staat nicht in die Rentenkasse für geleistete Arbeit einzahlt. Mit welchem Recht verteidigen Sie diese Tatsache und warum kümmern Sie sich nicht darum? War dies das Ziel der Konstrukteure des Grundgesetzes?
Das bedeutet im Klartext: Ein Justizopfer verliert nicht nur seinen Arbeitsplatz, sondern auch seine finanzielle Absicherung im Alter, da der Staat nicht für seine Arbeit in einer JVA in Sachen Rente aufkommt. Ein arbeitender JVA-Häftling ist ein Billigarbeiter zweiter Klasse ohne einen gesetzlichen Anspruch auf eine Alterssicherung im Rahmen von Rentenversicherungsbeiträgen. Das ist eine rechtswidrige klassische Doppelbestrafung, die es nicht in Deutschland geben darf, gesetzlich unzulässig ist, aber dennoch praktiziert wird und dies vor einer problematischen juristischen Geschichte, was unverantwortlich ist. Die fehlenden Beitragsjahre können nicht aufgeholt oder nachgezahlt werden, führen direkt in die Altersarmut für einen unschuldig Verurteilten, das müssten Sie wissen. Dafür gibt es keine Entschuldigung, auch wenn die Fachabteilungen in Ihrem Ministerium dafür schon die entsprechenden Textbausteine als Antwort dafür in ihren Computern haben. Dass Ihr Entwurf für mehr Geld diese systemische Lücke komplett ignoriert und unschuldig Inhaftierten keine rückwirkenden Rentengutschriften gewährt, ist sozial- und rechtsstaatlich unverantwortlich und verwerflich. Doch dies wird insbesondere in Ihrem Haus, aber auch in anderen Stellen der Justiz hinter vorgehaltener Hand sogar befürwortet, was hinreichend bekannt ist. Dies kommt der Wiedereinführung von Sklaverei durch die Hintertür gleich und hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Die Täter-Opfer-Umkehr und das Fehlen einer staatlichen Anlaufstelle
Nach dem Freispruch stehen Justizopfer oft von heute auf morgen vor dem Nichts. Es gibt in Deutschland bis heute keine zentrale, staatliche Anlaufstelle für Justizopfer. Wer unschuldig hinter Gittern saß, bekommt beim Verlassen der JVA kein Übergangsgeld, keinen Sozialarbeiter und keinen Therapeuten an die Hand. Betroffene müssen sich mühsam durch den bürokratischen Dschungel schlagen, während sie gleichzeitig versuchen, ihre posttraumatische Belastungsstörung zu bewältigen. Wussten Sie das? Sie sollten mit den Opfern einmal selbst sprechen, wie wir dies als Verein machen.
Stattdessen schlägt den Opfern eine perfide Täter-Opfer-Umkehr der deutschen Justiz entgegen, die meisterhaft in deren perfiden Umsetzung ist. In der Praxis und im gesellschaftlichen Diskurs wird Betroffenen oft massiv suggeriert, sie seien selbst schuld an ihrem Schicksal. Dies ist eine der Standardantworten der Justiz, was eine infame Behauptung ist, die jeglicher Grundlage entbehrt. Den Opfern wird immer wieder vorgeworfen, sie hätten im Ermittlungsverfahren geschwiegen, falsche Angaben gemacht oder sich „verdächtig“ verhalten und deshalb war der Weg in eine JVA logisch. Dass das Schweigen ein grundlegendes rechtsstaatliches Recht in Deutschland ist und Fehlurteile fast immer auf schlampigen Ermittlungen, voreingenommenen Gutachtern oder manipulativen Verhören basieren, wird dabei bewusst von der Justiz, aber auch der Politik verschwiegen. Der Staat schiebt die Schuld für sein eigenes Versagen auf das schwächste Glied der Kette – das Opfer seiner juristischen Fehlleistungen.
Das Fehlen elementarer Sozialleistungen und Rufschädigungsgelder
Die Liste der Probleme reißt hier nicht ab:
- Keine Rufschädigungsgelder: Die geplante Neuerung, die Aufhebung eines Urteils im Bundesanzeiger zu veröffentlichen, ist reine Symbolpolitik. Wer liest heute den Bundesanzeiger, um Lebensläufe als Arbeitgeber zu prüfen? Ein echter, schmerzhafter Schadensersatz für die systematische Zerstörung des guten Rufs eines Justizopfers fehlt im Gesetz völlig.
- Ewiger Kampf um Vermögensschäden: Wer nachvollziehbare finanzielle Verluste – wie entgangenen Gewinn – gesetzlich geltend machen will, scheitert an horrenden bürokratischen Hürden der Haftungsregularien in Deutschland, was so auch behördlich gewollt ist. Die Beweislast liegt fast vollständig beim ohnehin traumatisierten Opfer. Die Verursacher des Leids sind hierfür leider nicht zuständig und stehlen sich aus der Verantwortung.
- Wo und wie werden die Richter, Staatsanwälte und Ermittler zur Rechenschaft bei Fehlurteilen gezogen? Sie sind alle geschützt und gehen ihrer Arbeit nach und verursachen noch mehr Justizopfer? Wer schützt die Gesellschaft vor derartigen Fehlentwicklungen? Wo bleibt hier die staatliche Kontrolleinrichtung?
Die Rolle des GBA: Institutionelle Wagenburg-Mentalität
Dieses System der Unmenschlichkeit wird von höchster Stelle zementiert. Besonders die Rolle des Generalbundesanwalts (GBA) und des Bundesgerichtshofs (BGH) muss hier sehr kritisch beleuchtet werden. Diese beiden Behörden agieren in Wiederaufnahmeverfahren allzu oft als eine Institution, die ihre eigenen Positionen und die einmal getroffenen Urteile massiv und mit allen formaljuristischen Mitteln gegen die reale Rechtslage verteidigen. Auch wenn die juristischen Fehler lange bekannt sind. Codes „wie wasserdicht machen“, die in den Gerichtsakten oft zu finden sind, oder gar Urkunden, die nicht von Richtern unterschrieben sind, sind heute Standard bei Gericht, liegen in tausenden Fällen sogar beweiskräftig vor und sind rechtsungültig. Ein Justizopfer hat wenig davon, selbst dann, wenn es sich um Scheinurteile handeln sollte, die es tausendfach gibt und dokumentiert sind.
Anstatt im Sinne einer objektiven Wahrheitsfindung zu agieren, gewinnt man den Eindruck, dass Justizirrtümer im politisch anzuweisenden Apparat des GBA schlicht nicht sein dürfen. Einmal verurteilte Personen werden mit einer unerbittlichen Härte durch alle Instanzen verfolgt, um die Fehlbarkeit des Systems zu kaschieren. Diese institutionelle juristische Wagenburg-Mentalität verhindert eine ehrliche Fehlerkultur und blockiert den Weg zur Gerechtigkeit oft über Jahrzehnte. Der Schaden für die Gesellschaft, die Betroffenen und den Rechtsstaat spielt dabei offenbar keine Rolle.
Es wird in Deutschland nur ein knappes Prozent aller beantragten Wiederaufnahmeverfahren überhaupt angenommen, da der GBA und BGH in ihrer Arbeit versuchen diese juristisch zu verhindern, Rechtsbruch/-beugung ist dabei inklusive und dies mit Wissen der vorgesetzten Behörden, die diese Handlungen ausblenden. Die Fälle, in denen dies täglich passiert, sind alle dokumentiert. Die deutsche Justiz begeht nach eigenem Weltbild keine Fehler, hat keine Fehlerkultur und ist zu einem unkontrollierten Arbeitsbereich in unserem Rechtsstaat geworden, der sich selbst schützt, um unangreifbar zu sein. Das ist ein Irrweg, der verlassen werden muss.
Die absolute Immunität der Richter: Ein fatales Signal
Das moralisch wohl schwerwiegendste Defizit ist das völlige Fehlen von Konsequenzen für die Verantwortlichen in der Justiz für ein nachweislich fehlerhaftes oder ungesetzliches Handeln. In Deutschland gilt für Richter immer noch das Spruchrichterprivileg, was Sie als Juristin kennen. Ein deutscher Richter kann für ein Fehlurteil praktisch nicht durch sein Opfer zur Rechenschaft gezogen werden – es sei denn, man weist ihm eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach, was juristisch fast unmöglich ist. Die Hürden dafür sind so astronomisch hoch, dass sie in der Praxis fast nie erreicht werden. Damit ist der Richter faktisch über dem Recht stehend und juristisch unangreifbar. Dazu trägt auch die freie Beweiswürdigung in erheblichem Umfange bei, die juristisch unangreifbar ist und den Angeklagten gegenüber dem Richter deutlich in der Verteidigung einschränkt.
Während jeder Arzt für einen Kunstfehler haftet, agiert der deutsche Richter in einem rechtlich geschützten Raum einer absoluten Verantwortungslosigkeit. Ermittler, die Entlastungsbeweise übersehen, gehen straffrei aus, Staatsanwälte, die für Haftstrafen plädieren, ohne Beweise zu haben und Richter dazu bringen diese auszusprechen, da man gut zusammenarbeitet und Erfolge dabei vorweisen will, ebenso, während die Justizopfer physisch schwer leiden und psychisch schwerst traumatisiert sind und alles verlieren, was in einem straffreien Leben geschaffen wurde. Ist das aus Ihrer Sicht gerecht und für einen Rechtsstaat hinnehmbar? Wenn der Staat juristische Fehler korrigieren will, muss er auch die dafür stehenden Ursachen wirksam bekämpfen. So zum Beispiel, dass sich politische Mandatsträger aktiv von der Justiz schützen lassen, um ihre kriminellen Taten zu verbergen und dafür Unschuldige opfern, wenn es ihrer Freiheit nützt. Der 2020 publizierte Fall um Ex-MdB Karl Lamers zählt hier zu den klassischen Paradebeispielen, wie sowas mit Hilfe des GBA, BGH und einem OLG letztlich seine Straffreiheit garantiert wird. Weitere Beispiele finden Sie in der jüngsten Vergangenheit bei der Corona-Pandemie, diversen deutschen Bankenskandalen und vielem anderen mehr.
Fazit: Wir brauchen eine echte Justizreform, keine Trostpflaster
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Hubig,
Ihr Gesetzentwurf ist wahrlich kein politischer, geschweige denn ein juristischer Meilenstein, sondern ein unzureichendes und lückenhaftes Trostpflaster für unschuldige Opfer des Staates, die keine Lobby haben, um Recht zu bekommen. Ein Rechtsstaat, der für sich beansprucht, die Würde des Menschen zu schützen, darf Justizopfer nach ihrer Entlassung aus der Haft, beraubter Freiheit und einer Rehabilitierung auf allen Gebieten nicht ein zweites Mal demütigen und damit erneut verurteilen für eine Tat, die nie begangen wurde. Dies passiert aber jeden Tag in Deutschland und dies ist dem Justizministerium schon seit Jahrzehnten bekannt. Getan wird nichts! Damit muss Schluss sein.
Der VgR fordert Sie daher unmittelbar auf, den vorgestellten Entwurf deutlich zu erweitern und grundlegend nachzubessern:
- Schaffen Sie eine unabhängige, staatlich finanzierte Anlauf- und Koordinierungsstelle für Justizopfer.
- Gewähren Sie unschuldig Inhaftierten eine vollständige, rückwirkende Nachversicherung in der Rentenkasse für die gesamte Dauer der Haft (inklusive der geleisteten Arbeit in einer JVA zu marktüblichen Vergütungen).
- Beenden (verbieten) Sie sofort die juristische Praxis einer Täter-Opfer-Umkehr bei der Prüfung von Entschädigungsansprüchen in Deutschland.
- Brechen Sie das Dogma der absoluten richterlichen Immunität auf und verankern Sie unabhängige Kontrollinstanzen, um auch die Blockadehaltung von Behörden wie z. B. dem GBA/BGH zu durchbrechen, die seit vielen Jahren eigene Interessen verfolgen.
Gerechtigkeit lässt sich nicht mit 100 Euro Entschädigung am Tag oder etwas mehr abbilden, ohne ein Justizopfer vollumfänglich auf allen Gebieten zu entschädigen. Zeigen Sie den Mut zu einer echten, umfassenden Reform, die den Opfern ihre Würde, Lebensqualität und ihre Zukunft zurückgibt, die eine deutsche Justiz bewusst sowie gezielt zerstörte. Dies wäre endlich der Schritt in die richtige Richtung einer Entschädigungsfrage. Einen politisch tragfähigen Vorschlag zu einem notwendigen Reformentwurf in der deutschen Justiz und die Abschaffung der Fehlanreize für Juristen im Staatsdienst finden Sie auf unserer Homepage: www.verein-gegen-rechtsmissbrauch-ev.de
Mit freundlichen Grüßen
Christine Kern
Vorsitzende
Thomas Meuter
Pressebeauftragter