Prozessbeobachter gesucht!
Liebe VgR-Mitglieder,
viele von euch werden das schon erlebt haben: Ihr habt eine erstinstanzliche Verhandlung und seid anwaltlich vertreten. Der Richter schlägt einen Vergleich vor.
Warum der Vergleich allen nützt – nur euch nicht
Ihr wisst sicher: Euer Anwalt wird euch dazu immer raten, denn er bekommt dafür eine zusätzliche Vergleichsgebühr – fast das Doppelte dessen, was er erhält, wenn er für euer Recht kämpft. Der gegnerische Anwalt genauso. Und der Richter muss sich nicht mehr durch die Akte arbeiten, die er zuvor bestenfalls selektiv überflogen hat.
Der Vergleich ist nicht mehr rückgängig zu machen – es sei denn, der Anwalt war allein da und hat ihn auf Widerruf geschlossen. Widerruf legt er natürlich nicht gerne ein.
Der Richter hat bei einem Vergleich weniger Arbeit, bekommt aber seine volle Punktzahl für die Fallbearbeitung. Die steht vorne in der Akte auf dem sogenannten PEBB§Y-Bogen, obere Zeile. Weiter unten die dezente Frage der Justizkasse: „Wurden Erlöse erzielt?“
Somit wären dann alle zufrieden: der Richter, die Anwälte, der Gerichtspräsident, der die Punktestände überprüft, und natürlich die Justizkasse. Nur ihr nicht!
Was im Protokoll fehlt, gilt als nie gesagt
Viele von euch wissen das und schließen erst gar keinen Vergleich. Oder gehen ohne Anwalt zum Gericht, was beim Amtsgericht bis 10.000 € Streitwert möglich ist.
Nun verneint ihr die Frage, ob für euch ein Vergleich in Frage kommt – dem Richter klappt daraufhin meist merklich die Kinnlade herunter. Ihr stellt eure Anträge und argumentiert in der Sache, euer Gegner ebenfalls. Der Richter hört sich das kurz an, nimmt sein Diktiergerät und spricht darauf:
„Der Sach- und Streitstand wurde erörtert. Ein Vergleich kommt für beide Seiten nicht in Frage.“ Dieser Standardsatz kommt immer!
Dann nimmt er von jeder Seite noch zwei, bestenfalls drei Argumente in sein Protokoll auf. Mit viel Glück spielt er es noch einmal ab und fragt, ob alles richtig ist. Dabei lässt er sehr häufig entscheidende Fakten weg, die zu einem anderen Ergebnis geführt hätten.
Später wird euch ein Urteil zugestellt, das ihr ungläubig lest – und ihr fragt euch, in welcher Verhandlung ihr eigentlich wart. Auch im Protokoll steht bestenfalls die Hälfte.
Ihr geht in die Berufung. Beim Landgericht diktiert der zuständige Richter immer die gleichen Textbausteine:
„Die Berufung wird abgelehnt. Rechtsfehler des Amtsgerichts Kleinkleckersdorf sind nicht zu erkennen. Zur Begründung wird auf die Feststellungen des Ausgangsgerichts verwiesen, dem sich das Landgericht zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich anschließt.“ (Die muss man ja unbedingt vermeiden!) Und weiter: „Die Kosten des Verfahrens werden dem Berufungskläger auferlegt.“
Wieder klingelt die Kasse, und ihr zahlt! Denn die Berufungsinstanz ist keine zweite Tatsacheninstanz: Sie prüft nur, ob das Ausgangsgericht das Recht fehlerhaft angewendet hat. Was der Richter erster Instanz an Argumenten und Beweisen protokolliert hat, gilt als zutreffend. Alles andere hättet ihr in der ersten Instanz vorbringen müssen – und wenn ihr es zehnmal getan habt: Es wird unterstellt, ihr hättet es nie behauptet und nie bewiesen.
So sieht die Abhilfe aus
Wenn relevante Fakten und Beweise nicht protokolliert werden, beantragt ihr, sie zu protokollieren. Über einen Antrag müssen Richter entscheiden. Wenn sie korrekt arbeiten, ziehen sie sich zurück und beraten darüber (auch ein Einzelrichter).
Entweder kommt der Richter dem Antrag nach und protokolliert – womit ihr im Falle einer Berufung bessere Voraussetzungen habt, etwa weil er Beweise oder Fakten, die die Gegenseite eingestanden hat, nicht berücksichtigt hat. Jedenfalls hätte er euch sonst richterliche Hinweise erteilen müssen, welche Beweise nicht ausreichen, und euch Gelegenheit zu weiterer Stellungnahme geben müssen.
Oder der Richter kommt zurück und lehnt den Antrag ab – dann hat er auch das zu protokollieren. Und dann steht es im Protokoll. So geht es nämlich auch.
Hält er etwas für „nicht entscheidungserheblich“, lasst euch nicht beirren: Auch das könnt ihr zu protokollieren beantragen. Darüber muss er entscheiden – oder erklären, warum euer Beweis nicht entscheidungserheblich ist.
Es kann natürlich auch vorkommen, dass das Protokoll falsch abgefasst wird und nicht drinsteht, was beantragt wurde.
Hier kommen Prozessbeobachter ins Spiel
Es ist immer hilfreich, wenn Zuschauer im Saal sitzen und mitschreiben. Von öffentlichen Verhandlungen dürfen Prozessbeobachter nicht ausgeschlossen werden.
Ich habe für Zivilrecht und Strafrecht Vordrucke mit Anhaltspunkten entworfen, die helfen können, wichtige Erkenntnisse festzuhalten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn das Protokoll dann Fragen aufwirft oder Entscheidendes fehlt, könnt ihr hinterher beweisen, dass ihr es vorgebracht habt – mithilfe der schriftlichen Notizen eurer Prozessbeobachter.
Noch ein Tipp: Wenn ihr merkt, dass ein Richter euch „abbügeln“ will und eure Anträge nicht aufnimmt, tretet wieder in die Verhandlung ein. Das könnt ihr zu jedem Zeitpunkt tun, bevor ein Urteil verkündet wird. Ihr sagt dem Richter: „Ich trete hiermit wieder in die Verhandlung ein.“ Dann geht ihr mit einem oder mehreren Prozessbeobachtern zur Rechtsantragsstelle im Gericht, lasst das schriftlich festhalten und beantragt eine neue Verhandlung.
Ihr werdet sehen: Da kommt Freude auf! Und es kommt tatsächlich vor, dass Richter das Protokollieren dann genauer nehmen. Mir haben auch schon Prozessbeobachter geholfen.
Meldet euch!
Der VgR soll seinen Mitgliedern helfen können. Dazu braucht es jeden, der die Möglichkeit hat, aktiv zu werden. Solidarität macht unglaublich stark.
Ihr wohnt in allen Teilen der Bundesrepublik – und in allen Teilen der Bundesrepublik gibt es Mitglieder, die Hilfe vor Gericht in dieser Form gebrauchen können, um Schaden abzuwenden.
Bitte meldet euch bei uns und teilt uns mit, ob und wo ihr als Prozessbeobachter helfen könntet – idealerweise mit dem Gerichtsstandort, an dem ihr einsatzbereit wärt. Denn nicht jeder kann weite Strecken zurücklegen. Ich selbst kann zu folgenden Gerichtsstandorten kommen: Altenkirchen, Hachenburg, Westerburg und Montabaur.
Ich freue mich über jeden Einzelnen, der mir seine mögliche Bereitschaft per E-Mail mitteilt: info@verein-gegen-rechtsmissbrauch-ev.de
Mit herzlichen Grüßen
— Christine Kern, Vorsitzende VgR e.V.